Rechtliche Hürden im Webdesign



Dieser Abschnitt richtet sich vor allem an die Kunden, die über eine „Renovierung“ ihrer Internetseite nachdenken. Die Kunden, die einen Komplettauftrag erteilen, werden von mir mit Nachdruck auf die folgenden Punkte hingewiesen.

  • Eine gut gestaltete Internetseite ist nicht alles. Der Teufel steckt im Detail. Ein riesiger Anteil der veröffentlichen Websites sind rechtlich bedenklich.

  • DSGVO. Seit 2018 beschäftigt dieses Thema die Branche. Eine rechtsichere Datenschutzerklärung schützt vor teuren Abmahnungen und Bußgeldern. 2023 haben Behörden Bußgelder im zweistelligen Milliardenbereich verhängt und zwar nicht nur gegen US-amerikanische Konzerne.

  • Ist das Impressum in Ordnung?

  • Sind die abzuschließenden AV-Verträge in Ordnung?

  • Das Internet kommt ohne Cookies nicht aus. Viele Cookies sind zustimmungspflichtig, weil sie z. B. Daten auf Server senden, die für EU-Bürger nicht kontrollierbar sind. Der Nutzer einer Seite muss in die Lage versetzt werden, die erteilte Zustimmung während des Besuchs der nach maximal zwei Mausklicks zu widerrufen. Gegen diese Vorschrift verstoßen extrem viele Websites. Ich bin langjähriger Partner von eRecht24 und bin dadurch in der Lage, ein kostengünstiges Tool des Marktführers Usercentrics anzubieten.



Ich bin kein Rechtsanwalt und darf daher keine Rechtsberatung anbieten. Ich habe an zahlreichen Webinaren zum Thema DSGVO teilgenommen Ich helfe bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Internetseite. Bei Bedarf kann ich Ihnen Kontakte zu einschlägigen Kanzleien herstellen.





Ich bin seit Jahren Partner von eRecht24 (auch schon zu Zeiten der GmbH). Ich nehme regelmäßig an Webinaren der Kanzlei teil und kann daher von mir behaupten, dass ich im Thema zu Hause bin. 

Als Kunde sollten Sie wissen, dass Ihnen mittlerweile nicht nur von Anwälten, die Abmahnungen als lukrative Einnahmequelle sehen, gefahr droht, sondern auch von Behörden. Im letzten Jahr sind zweistellige Millionenbeträge an Bußgeldern erhoben worden. Und die betrafen nicht nur die Internetriesen aus den USA. Ich kann nur wiederholen: Nehmen Sie die rechtlichen Aspekte ernst. Sie sind wichtiger als das ein oder andere bunte Bildchen.

Sie können mich (fast) jederzeit anrufen. Ich verweise auf die Seite Kontakt.

AGB für das erstellen von Internetseiten:

 

 

Barrierefreiheit (Ein neues wichtiges Thema)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

ist ein Gesetz, das die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten und digitalen

Produkten in Deutschland regelt. Es dient zur Umsetzung der Richtlinie (EU)

2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die

Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Diensteistungen und zur

Änderung anderer Gesetze.[1] Es wird zum 28. Juni 2025 in Kraft treten.

(Quelle Wikipedia)

 

Eine wichtige Bemerkung vorweg.

Dieses Gesetz gilt nicht bei B to B Geschäften. Auch sind sog. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und Bilanzvolumen unter 2.000.000,00 €) von diesem Gesetzt weitestgehend ausgenommen.

Allerdings muss z. B. eine Frisörin, die auf ihrer Internetseite eine Terminvereinbarung anbietet, die Vereinbarung barrierefrei gestalten. Das gilt für alle Möglichkeiten in B to C Geschäften, die zu einem Vertrag führen können.

Ich unterstütze Sie gern, bei der Problemlösung.

Sind die Kontraste auf Ihrer Website groß genug, sind die Buttons lesbar, sind Seiten auch ohne Maus nur mit der Tastatur steuerbar, ist die Sprache verständlich usw. usw.

Sie finden auf meiner Seite eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Damit Sie sehen, was ich mit den Bemerkungen oben gemeint habe: Die Erklärung ist nicht komplett barrierefrei: Einige Passagen verwenden graue Schrift auf weißem Grund. Das sollte nicht sein.

Sie können Benutzern Ihrer Seite auch die Möglichkeit einräumen, sich die Texte vorlesen zu lassen.

 

All dies ist kein Hexenwerk, wenn nicht wie z. B. bei der DSGVO Abmahnungen und Bußgelder drohten.